Artikel 89

Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken

Es scheint so, als gäbe es zu diesem Artikel noch keine Zusammenfassung! Du kannst selbst einen neuen Eintrag anlegen, hier gibt es mehr Informationen dazu.

Neue Zusammenfassung schreiben